Jugendschutzgesetz

Bitte beachten Sie, das wir gemäß Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt und Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten nur bis 24:00 Uhr gestatten dürfen.

Hier können Sie sich unser Formular für die Übertragung der Aufsichtspflicht herunterladen.

Aufsichtspflichtübertragung (PDF-Dokument)